Schienenlagerung ECF
Für ein leises und langes Schienenleben
Zentraler Teil dieses modularen Systems ist eine elastische Zwischenplatte. Sie reduziert Vibrationen und trägt wesentlich zur Minimierung von Körperschall und Brückendröhnen im laufenden Bahnbetrieb bei – an Bauwerken, in Bahnhöfen und ebenso in Tunneln. D. h. Geräuschemissionen werden durch den Einbau unseres Schienenlagerungssystems ECF deutlich reduziert, die Lebensdauer der Schienen wesentlich verlängert.
Zur Schienenlagerung ECF gehören eine Sonderrippenplatte, eine elastische Zwischenplatte, Isolierkragenbuchsen, Zwischenlagen und Schienenbefestigungen. Je nach Anforderung senkt sie sich bei vertikalen Vibrationen bis zu 3 mm und unterbricht so die Schwingungen zwischen Schiene und Schwelle bzw. zwischen Schiene und Fahrbahnplatte. In Kombination mit unserer Stahlbrückenschwelle wird der Körperschall auf Brücken um bis zu 6 Dezibel reduziert.
Die Gesamtkonstruktion erlaubt eine flexible Verstellbarkeit durch die exzentrischen Isolierkragenbuchsen von +/- 5 mm in seitlicher Richtung. Durch Höhenausgleichsplatten kann die Höhe von +26 mm bis -4 mm exakt bestimmt werden. Die elektrische Isolierung erfolgt durch die Isolierkragenbuchsen.
Alle ECF-Modelle sind auch unabhängig vom System SBS verwendbar.

Schienenlagerung ECF
Ausstattung und Spezifikationen
Schienenlagerung
- Vertikale Einfederung bis zu 3 mm
- Stufenlose Seitenverstellbarkeit von +/- 5 mm
- Höhenverstellbarkeit von +26 bis -4 mm über Höhenausgleichsplatten
- Überhöhungen bis 130 mm
- Gleichbleibende Einfederung durch die Konfiguration der Materialien
- Hohe Lagestabilität
Besonderheiten
- Elektrisch isolierend
- Einfache Montage
- Kombinierbar mit Befestigungsplatte für Führungseinrichtungen
- Alle Materialien sind 100% recycelbar
Ausführungen
- Wahlweise in zentrischer oder exzentrischer Ausführung lieferbar
Prüfungen und Zulassungen
- Zulassung durch das EBA
- Technische Mitteilung der DB Netz AG für Lieferung und Einbau
- Versuche SBS an der TU München
- Körperschallmessungen 2008/2009/2012/2014