Mit der REACH-Verordnung wird die Europäische Union das europäische Chemikalienrecht neu ordnen. Das bislang umfangreichste Gesetzeswerk der EU ist für viele Unternehmen aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität eine große Herausforderung. REACH betrifft nicht nur Hersteller und Importeure von Chemikalien. Alle Akteure der Lieferkette, vom Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis zum Verwender von Chemikalien müssen sich mit der REACH-Verordnung auseinandersetzen, um Altchemikalien oder Neustoffe weiter auf dem Markt anbieten oder verwenden zu können.
Im innereuropäischen Handel von Halbzeugen ergeben sich keine direkten Pflichten aus REACH. Es besteht ggf. die Pflicht zur Weitergabe von Informationen, welche die Halbzeughersteller zur Verfügung stellen. Enthalten angebotene Halbzeuge Metalle, die als besonders besorgniserregend eingestuft sind, ergeben sich besondere Informationspflichten.
Wir als Halbzeughändler werden unseren Verpflichtungen unter REACH nachkommen, um die Liefersicherheit unserer Produkte weiterhin gewährleisten zu können. Sollten sich dennoch Fragen ergeben, können Sie uns gerne kontaktieren.