Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in der deutschen Wirtschaft seit Januar 2023 dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen. Das Gesetz ist ein integraler Bestandteil der Bemühungen der EU-Kommission und des EU-Parlament ein umfassendes EU-Lieferkettengesetz aufzustellen. Deutschland geht hier erneut in die Vorreiterrolle, noch bevor die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in den kommenden Jahren auf EU-Ebene in Kraft tritt. Beide zielen darauf ab, Unternehmen hinsichtlich menschenrechtlicher Risiken und der Sorgfaltspflicht zu regulieren.
Seit Januar 2023 sind alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Standards in ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Dies bedeutet eine kontinuierliche Überwachung von Zulieferern – im Zweifelsfall auf dem gesamten Globus. Sollte ein Unternehmen Verstöße erkennen, ist es jetzt rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der Defizite zu ergreifen.
Um diese kontinuierliche Überwachung sicherzustellen, müssen Unternehmen über ihre Bemühungen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten regelmäßig Bericht erstatten. Diese Berichte müssen veröffentlicht werden. So ist sichergestellt, dass jederzeit eine unabhängige und im Zweifelsfall öffentliche Überprüfung erfolgen kann.
Überwacht wird die Umsetzung des Gesetzes zusätzlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei etwaigen Verstößen drohen Zwangs- und Bußgelder. Durch diese umfassenden Überprüfungsmöglichkeiten will der Gesetzgeber sicherstellen, dass in Deutschland keine Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte anbieten können, deren Lieferkette nicht den internationalen menschenrechtlichen und ökologischen Mindeststandards entspricht.
Lieferketten haben weltweit einen erheblichen Einfluss auf den fairen Handel und die Umwelt. Daher ist eine nachhaltige Ausrichtung der Lieferketten für Unternehmen ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Standards weltweit. Wer seine Zulieferer fair behandelt und angemessene Preise für Waren und Dienstleistungen bezahlt, trägt nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Erzeugerländern bei, sondern reduziert gleichzeitig auch den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens. So tragen faire Geschäftspraktiken dazu bei, den Lebensstandard von Menschen aktiv zu verbessern und eine nachhaltigere Produktion auf dem Weltmarkt umzusetzen.
Lieferketten funktionieren immer nach bestimmten Wirkprinzipien. Wird nur auf den Gewinn geachtet, besteht die Gefahr von Ausbeutung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und unangemessenen Arbeitsbedingungen. Die Überwachung der Lieferketten trägt hingegen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit bei.
Die Umwelteinflüsse von Lieferketten sind erheblich. Im schlimmsten Fall können durch die Rodung von Wäldern, den Einsatz von Chemikalien und das Erzeugen von Abfällen schwere ökologische Schäden entstehen. Wer ökologische Mindeststandards sicherstellt, trägt daher zum globalen Schutz der Umwelt bei.
Darüber hinaus beeinflussen globale Lieferketten auch die Geschwindigkeit des Klimawandels. Durch umweltfreundliche Arbeitsweise der Zulieferer können maßgeblich die Treibhausgasemissionen in der Produktion verringert werden. Dies ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und verringert den CO2-Fußabdruck eines Unternehmens.
Lieferketten sind somit einer der Dreh- und Angelpunkte für einen fairen Handel und im Umweltschutz. Unternehmen, die ihre Lieferketten sorgfältig überwachen und sicherstellen, dass ihre Zulieferer faire und umweltfreundliche Geschäftspraktiken einhalten, können maßgeblich dazu beitragen, die negativen Auswirkungen zu minimieren und eine nachhaltigere Zukunft zu gewährleisten.
Natürlich erhöht die Umsetzung des LkSG den Aufwand für Unternehmen deutlich. Allerdings ist dies nur die eine Seite der Medaille. Das LkSG ist auch eine Chance, sich für bewusstere und nachhaltigere Geschäftspraktiken einzusetzen. Dies bietet die Möglichkeit, mittel- und langfristig einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Unternehmen, die sich aktiv um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten bemühen und dies auch öffentlich kommunizieren, verbessern ihre Reputation. Sie werden vermehrt als verantwortungsvoller und nachhaltiger Arbeitgeber wahrgenommen. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen von Kund:innen, Investor:innen und anderen Stakeholdern zu stärken und das Recruiting von Fach- und Führungskräften zu vereinfachen.
Des Weiteren können Risiken minimiert werden, die mit Verstößen gegen die Menschenrechte und die Umweltstandards in ihren Lieferketten verbunden sind. Sollte ein Verstoß aufgedeckt werden, können Unternehmen sofortige Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen und das Risiko einer rechtlichen und/oder finanziellen Haftung zu minimieren. Darüber hinaus bleibt dem Unternehmen durch das aktive Handeln die öffentliche Bloßstellung durch Medien erspart.
Zudem darf nicht außeracht gelassen werden, dass diejenigen Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen, mittel- und langfristig von einer positiveren Wahrnehmung der Kund:innen profitieren. Denn immer mehr Kund:innen legen Wert auf ethische und nachhaltige Geschäftspraktiken. Diesen Anforderungen frühzeitig gerecht zu werden, fördert eine langfristige Kundenbindung, wovon Unternehmen entscheidend profitieren.
Das LkSG ist ein aufwändiger, aber auch wichtiger Schritt zur Verbesserung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet die Unternehmen zu nachhaltigeren Geschäftspraktiken. Dies ermöglicht es, langfristig erfolgreich zu sein und gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten.
Das Wichtigste zum Thema nochmal für Sie auf einen Blick:
Das deutsche LkSG greift der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) teilweise voraus. Mehr zur CSDDD lesen Sie hier.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen der deutschen Wirtschaft, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu respektieren und zu fördern. Maßgeblich ist der eigene Geschäftsbereich.
Ab Januar 2023 gilt das Gesetz für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Januar 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Auch Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sind betroffen. Sie tragen ein Risiko, da große Unternehmen ihre gesamte Lieferkette überprüfen müssen und die Berichtpflicht oftmals auf ihre Lieferanten und Zulieferer umwälzen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element zur Risikobewertung innerhalb des Gesetzes. Nur wenn die doppelte Wesentlichkeit oder eine substantiierte Kenntnis vorliegt, müssen Unternehmen handeln.
Eine jährliche LkSG Berichtspflicht ist für die betroffenen Unternehmen vorgesehen. Der Bericht muss beim BAFA eingereicht werden.